RA Lars Jessen
jessen
@bj-p.de
040 410 67 13
Man kann den Versicherungsgesellschaften manches vorwerfen. Aber schadenfroh sind sie nie.
(Werner Mitsch
)
Versicherungsunternehmen haben nicht ganz zu Unrecht ein mäßiges Image: Viele schwer verständliche Versicherungsbedingungen
und seitenlange Ausschlussklauseln, die keiner beim ersten Lesen versteht, kennzeichnen die Verträge. Und wenn es zum Versicherungsfall
kommt, wird die Zahlung oft genug verweigert, weil zum Beispiel eine „Obliegenheitsverletzung“ vorliegt. Das kann bei der Krankenversicherung
das (unbewusste) Verschweigen einer Vorerkrankung sein, weil man selbst diese gar nicht mehr im Kopf hatte.
Was regelt das Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht regelt nicht nur den Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern auch die Rechte und Pflichten der Vertragspartner
und die sich aus der eventuellen Pflichtverletzung ergebenden Konsequenzen. Maßgebend ist das Versicherungsvertragsgesetz, in dem die wichtigsten
Versicherungstypen (Lebens-, Kranken-, Unfall und Schadensversicherungen) enthalten sind.
Seit dem Jahre 2008 treffen das Versicherungsunternehmen Informations-, Offenlegungs- und Berichtspflichten, Versicherte haben ein
bedingungsloses Widerrufsrecht.
Was können wir für Sie tun?
Früher Rat hilft bei der Regulierung. Denn die Praxis hat ergeben, dass Sie in vielen Fällen bereits bei der
Formulierung der Schadensmeldung mit anwaltlicher Unterstützung deutlich bessere Chancen bei der Schadensregulierung haben.