RA Ulrich Braetsch
braetsch
@bj-p.de
040 410 67 13
Es ist nicht einzusehen, weshalb es neben den Rechtsanwälten, die unser Recht durchsetzen wollen, nicht auch Versöhnungsanwälte gibt,
(Sigmund Graff
)
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur eigenverantwortlichen Regelung offener Streitfragen mit dem Ziel,
dass die Beteiligten mit Unterstützung eines neutralen Dritten - dem Mediator - selbstbestimmte Vereinbarungen entwickeln,
welche die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. In einem Mediationsverfahren geht es daher in der Regel
nicht darum zu klären, wer an der Entstehung des Konfliktes "Schuld" hat und welche rechtlichen und tatsächlichen Verantwortungen daraus folgen.
In einem Mediationsverfahren geht es daher in der Regel nicht darum zu klären, wer an der Entstehung des Konfliktes "Schuld" hat und welche
rechtlichen und tatsächlichen Verantwortungen daraus folgen. Unser Ziel in Ihrem Mediationsverfahren ist es, dass Sie und die Beteiligten klären
und erkennen, wie das konkrete Problem beider Seiten gelöst werden kann und welche Möglichkeiten wir gemeinsam für eine konfliktfreie Zukunft
erarbeiten können.
Das Mediationsverfahren führt, im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, häufig zu kreativen und für beide Seiten
befriedigenden Lösungen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Braetsch gerne zur Verfügung.