RA Julia Rafflenbeul
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RA Stefan Sahling
sahling
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Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.
(Matthias Claudius
)
Leider nicht immer Angenehmes. Denn oft wartet man Stunde um Stunde auf sein Flugzeug, fehlt der angepriesene Transfer oder das
Zimmer erweist sich als Kaninchenstall. Ist das Essen dann auch noch ungenießbar oder stört lauter Baulärm vom Nachbargrundstück die angepriesene Idylle, fragt sich der Reisende sehr schnell, welche Rechte er hier hat, den Preis zu mindern.
Was regelt das Reiserecht?
Das Reiserecht ist in diversen Rechtsquellen geregelt. So findet sich z.B. im deutschen BGB das Reisevertragsrecht für Pauschalreisen,
eine andere Richtlinie sind die „Informationspflichten für Reiseveranstalter“. Europäische Vorschriften sind z.B. die Fluggastrechteverordnung
oder die Pauschalreise-Richtlinie, internationale Verträge und Vereinbarungen sind z.B. das Montrealer Übereinkommen zum Flugverkehr.
Pauschal- und Individualreisen
Im deutschen Recht kann man grob unterteilen zwischen Reisevertragsrecht für Pauschalreisen (hier erbringt ein Reiseveranstalter mehrere
Leistungen wie Transport und Unterbringung) und Individualreiserecht wie etwa Beförderungsverträge für eine einzelne Bahn- oder Busfahrten
und Hotelverträge.
Was können wir für Sie tun?
Die häufigsten Anliegen unserer Mandanten sind Reisepreisminderungen oder sogar Schadensersatzforderungen, sei es nach langen
Flugverspätungen oder aufgrund unzumutbarer Reisemängel.
Da die meistens Airlines sich hartnäckig auf außergewöhnliche Umstände berufen, haben Sie hier mit unserer anwaltlichen Untzerstützung
deutlich höhere Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dasselbe gilt bei Mängeln einer Reise, bei deren Anzeige eine Vielzahl von Details,
insbesondere bzgl. der Verjährung zu beachten sind.