RA Julia Rafflenbeul
rafflenbeul@bj-p.de
040 410 67 13
RA Lars Jessen
jessen
@bj-p.de
040 410 67 13
Ein Arzt darf sich bei der Diagnose irren, aber niemals bei der Behandlung.
(Tom Wolfe, Journalist
)
Rein menschlich betrachtet, hat Tom Wolfe natürlich Recht, das Gesetzbuch hat er aber nicht gelesen. Denn auch falsche Diagnosen können zum Schadensersatz verpflichten.
Was regelt das Medizinrecht?
Im Medizinrecht werden nicht nur Fragen der Rechtbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie Ärzten untereinander erfasst, sondern auch zu
(zahn)ärztlicher bzw. tierärztlicher Haftung auf Schadenersatz, zum Arzneimittelrecht, Krankenhausrecht, den Arzthonoraren und schließlich
Schmerzensgeld.
Welche Rechte haben die Patienten?
Ein Kernpunkt des Medizinrechts sind die Patientenrechte. So haben Patienten ein umfangreiches Auskunftsrecht hinsichtlich der Behandlungsunterlagen,
anhand derer sie prüfen können, ob ein Diagnose- oder Behandlungsfehler vorliegt und ob sie überhaupt richtig über die Behandlung und ihre Folgen
aufgeklärt wurden. Sollten Ärzte nicht korrekt gearbeitet haben, stehen dem Patienten Schadensersatz und u. U. Schmerzensgeldansprüche zu.
Seit 26. Februar 2013 werden diese Vorschriften in einem eigenem Patientenrechtegesetz geregelt.
Was können wir für Sie tun?
Unsere Kanzlei vertritt Sie als geschädigten Patienten ebenso wie als Arzt, dem ein Fehler zur Last gelegt wird. In beiden Fällen können
Sie nicht nur auf unseren juristischen Sachverstand bauen, sondern vor allem auch auf langjährige Prozesserfahrung und die umfangreiche Kenntnis
von Präzedenzfällen, die über den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann.