RA Stefan Sahling
sahling@bj-p.de
040 410 67 13
RA Sandra Sahling
s.sahling@bj-p.de
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RA Ulrich Braetsch
braetsch
@bj-p.de
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„Arbeit muss es quasi geben. Denn der Mensch besteht aus Bauch. Arbeit ist das halbe Leben, und die andre Hälfte auch.“
(Erich Kästner, 1929
)
Wie Recht er hat, der gute alte Kästner. Wenn das aber nun schon so ist, so sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wenigstens fair
und nach Recht und Gesetz miteinander umgehen wie dies das Arbeitsrecht vorsieht.
Die Kündigung stellt im Arbeitsverhältnis eine einseitige Erklärung dar, die darauf gerichtet ist,
dass Arbeitsverhältnis aufzulösen. Auf Grund der Einseitigkeit der Kündigung ist das Einverständnis des Vertragspartners für die
Wirksamkeit der Kündigung nicht nötig, der Vertragspartner muss dieser somit nicht zustimmen.
Die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber unterliegt im Arbeitsrecht Beschränkungen. Im Fall der Beendigung des
Arbeitsvertrages durch eine arbeitgeberseitige Kündigung gewährt das deutsche Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
setzt eine mindestens sechs monatige Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers und in der Regel eine Betriebsgröße von
mindestens zehn Mitarbeitern voraus.
Eine Kündigung kann nur binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Klage gegen die Kündigung
beim Arbeitsgericht angegriffen werden. Nach Fristablauf lässt selbst bei einer unberechtigten Kündigung, schwer ein Schutz für den
Arbeitnehmer gegen die Kündigung durchsetzen.
Die Kündigungsschutzklage ist die mit Abstand häufigste Klageart vor den Arbeitsgerichten. Lassen Sie sich umgehend durch einen in
Kündigungsschutzsachen erfahrenen Anwalt beraten.
Wenn es um die Auflösung von Arbeitsverhältnissen geht, wird oft der Abschluss eines Aufhebungsvertrages durch den
Arbeitgeber vorgeschlagen. Entscheidend ist allerdings die Zustimmung des Arbeitnehmers, da ein Aufhebungsvertrag immer nur mit beidseitigem
Einverständnis abgewickelt werden kann. Meist unfreiwillig gerät der Arbeitnehmer in eine Situation, in der er sich gut überlegen muss, ob er sich auf Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber einlässt oder lieber das Risiko einer Kündigung durch den Arbeitgeber in Kauf nimmt.
Vorteil eines Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten von Vorteil sein, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht hat,
diesen allerdings auf Grund der bestehenden Kündigungsfristen im Unternehmen noch nicht antreten kann. Mit Hilfe des Aufhebungsvertrages kann
der Arbeitgeber den Arbeitnehmer so entlassen und dieser kann gleichzeitig ohne Zeitverlust den neuen Job antreten.
Die Vorteile des Aufhebungsvertrages liegen jedoch zumeist deutlich auf der Seite des Arbeitgebers Arbeitnehmer sollten einen
Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben.
Wurde der Aufhebungsvertrag erst einmal von beiden Parteien unterschrieben, so ist es fast unmöglich diesen wieder rückgängig zu machen.
Zumeist bleibt nur die Möglichkeit der Anfechtung, diese läuft jedoch in den meisten Fällen ins Leere.
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten, lassen Sie sich umgehend durch einen erfahrenen Anwalt beraten.
Der Arbeitsvertrag regelt im deutschen Arbeitsrecht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Arbeitsvertrag stellt damit nach deutschem Recht eine Unterform des Dienstvertrages (§611 ff. BGB) dar.
Essentielle Vereinbarung des Arbeitsvertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistung durch den Arbeitnehmer und
die Verpflichtung des Arbeitgebers für die erbrachte Leistung im Gegenzug eine Entgeltzahlung vorzunehmen.
Es steht den Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) natürlich frei, weitere wichtige Regelungen zu treffen.
Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Anwalt beraten um das Optimum in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu erreichen.
Achtung: Vertragsänderung
Verschlechterte Arbeitsbedingungen, ungünstige und längere Arbeitszeiten, Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten:
Oft wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses versucht, die Rechtsposition des Arbeitnehmers zu verschlechtern.
Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Anwalt beraten. Wir empfehlen Ihnen die gebotenen rechtlichen Maßnahmen.
Der Arbeitgeber kann bei einem Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder die arbeitsvertraglichen Pflichten das Verhalten des
Arbeitnehmers rügen. Hierzu kann er dem betroffenen Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen, um dem Arbeitnehmer so
mitzuteilen, dass das Fortführen des Verhaltens zu Konsequenzen führen wird.
An eine Abmahnung werden strenge Anforderungen zu stellen. Zunächst muss der Arbeitgeber in der Abmahnung das gerügte
Fehlverhalten genau darstellen. Dafür müssen in der Abmahnung auch Datum und Uhrzeit des Fehlverhaltens festgehalten werden.
Zudem muss aus der Abmahnung klar hervorgehen, dass das Fehlverhalten einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder die
arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt und das Fehlverhalten des zu unterlassen ist. Zudem muss ersichtlich werden,
dass eine Wiederholung des Verhaltens zu entsprechenden Konsequenzen (beispielsweise einer Kündigung) führen wird.
Oft ist eine Abmahnung ungerechtfertigt und kann aus der Personalakte wieder entfernt werden. Auch die Möglichkeit,
dass der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine Kündigung vorbereitet kann gegeben sein.
Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Anwalt beraten. Wir empfehlen Ihnen die gebotenen rechtlichen Maßnahmen.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber (i.d.R. aus § 109 der GewO).
Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:
Das einfache Zeugnis beschränkt sich inhaltlich darauf, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer über welchen Zeitraum hinweg
erbracht hat.
Das qualifizierte Zeugnis enthält eine detaillierte Beschreibung aller durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeiten.
Außerdem ist der Arbeitgeber bei einem qualifizierten Zeugnis verpflichtet, eine Bewertung des (Sozial-) Verhaltens und
der Arbeitsleistung seines Angestellten vorzunehmen.
Das Arbeitszeugnis stellt neben den Bewerbungsunterlagen und dem Lebenslauf die wichtigste Bewerbungsunterlage dar.
Es ermöglicht dem Arbeitnehmer den Nachweis über seinen beruflichen Werdegang, gibt Auskunft über die im bescheinigten
Zeitraum erbrachte Tätigkeit und darüber hinaus häufig auch über Führung und Leistung während der Vertragszeit.
Der Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis ist gerichtlich durchsetzbar – nicht aber jede gewünschte Formulierung.
Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Anwalt beraten um das Optimum in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu erreichen.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: In Hamburg beraten erfahrene Juristen
Fokus 24.5.2017
Unsere Rechtstipps
RA Lars Jessen
jessen
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040 410 67 13
Nicht jeder, der auf eine Erbschaft scharf ist, kommt auf seine Kosten.
(Willy Brandt
)
Diese Weisheit gilt umso mehr, wenn die Hinterlassenschaft nicht gesetzeskonform vererbt oder das Testament nicht mehr vorhanden ist,
weil versäumt wurde, es an einer sicheren Stelle – zum Beispiel bei Gericht - zu hinterlegen.
Was regelt das Erbrecht?
Das Erbrecht (als Teil des BGB) regelt u.a. die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile, wie der Nachlass individuell zu verteilen ist und wer
für etwaige Schulden haftet. Auch Vorschriften zu Erbverträgen und Erbausschlagung sowie zur Testamentsverwaltung sind hier enthalten.
Individuelle Gestaltung
Bei der Nachlassregelung gibt es allerdings viele Gestaltungsmöglichkeiten, weil die Gesetze viele Richtlinien - sei es für die
Testamentsverwaltung oder auch Errichtung einer Stiftung – enthalten und zusätzlich steuerrechtliche Fragen zu beachten sind. Daher
bedarf es einer individuellen Rechtsberatung, um die Vorstellungen des Erblassers umsetzen zu können.
Anwalt für Erbrecht: In Hamburg berät ein Experte zu Erbschaftsangelegenheiten
Fokus 24.5.2017
Unsere Rechtstipps
RA Lars Jessen
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040 410 67 13
RA Barbara Uckon
uckon
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Wenn auf der Erde die Liebe herrschte, wären alle Gesetze entbehrlich.
(Aristoteles
)
Ein weiser Mann, der gute alte Aristoteles, dessen Worte gerade für die Familie gelten, deren heile Welt leider selten geworden ist.
Oft gibt es Streit, sei es mit dem Ehepartner, um Unterhalt oder Sorgerecht. Aber auch Kinder können ihre Eltern verklagen, um sich ihre Ausbildung finanzieren zu lassen.
Was regelt das Familienrecht?
Das umfangreiche Familienrecht regelt alle Fragen rund um Ehen und Lebenspartnerschaften. Hier betreffen die häufigsten Fragen den Unterhalt für Ehegatten, Kinder und Eltern, Zugewinn- und Versorgungsausgleich,
Sorge- und Umgangsrecht für Kinder sowie Vaterschaftsrecht.
Weitere Themen sind Betreuung, wenn ein Familienmitglied eine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, und Unterhaltspflichten der Kinder gegenüber den Eltern. Letzteres wird immer wichtiger, weil Kommunen Kinder in Anspruch nehmen, wenn zum Beispiel Pflegeheimkosten nicht durch die Rente gedeckt sind.
Was können wir für Sie tun?
Viele der gesetzlichen Regelungen können durch Ehevertrag, Unterhaltsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung individuell gestaltet werden.
Wir unterstützen unsere Mandaten dabei, Situationen früh richtig einzuschätzen und damit teure Auseinandersetzungen von Anfang an in die richtigen Bahnen lenken.
Sollte es dennoch zum Prozess kommen, ist eine anwaltliche Vertretung Pflicht; von besonderer Bedeutung ist Besonnenheit und langjährige Erfahrung
im Gerichtssaal.
Erfahrener Anwalt für Familienrecht in Hamburg berät umfassend
Fokus 24.5.2017
RA Lars Jessen
jessen
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Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf.
(Ernst Raupach
)
Handwerker, Ärzte oder PR-Berater kennen die Situation nur zu genau: Obwohl sie selbst ihren Vertragspflichten ordnungsgemäß
nachgekommen sind, die Wasserleitung repariert, den Zahn gezogen oder die Story geschrieben haben, bleibt die Rechnung unbezahlt.
Was regelt das Forderungsrecht?
Um sein gutes Recht durchzusetzen, gibt es verschiedene Verfahren. Dazu gehören Mahn- oder Gerichts- bzw. Vollstreckungsverfahren.
Oftmals reicht eine Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen nicht aus. Der nächste Schritt ist dann,
über das Gericht einen „Titel“ (Urteil) zu erwirken, um damit verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.
Was können wir für Sie tun? / Individuelle Gestaltung
Entscheidend für den Erfolg ist die Auswahl der geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen, weil diese von Fall zu Fall verschieden sind:
Typisch sind Sach- oder Forderungspfändungen, die Pfändung eines Bankkontos oder des Arbeitslohn (Lohnpfändung), Eintragung einer
Zwangs- oder Sicherungshypothek.
RA Ulrich Braetsch
braetsch@bj-p.de
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RA Stefan Sahling
sahling
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Wenn du im Recht bist, kannst Du dir leisten die Ruhe zu bewahren, wenn du im Unecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
(Gandhi
)
Obwohl der Kauf einer Sache, eines Tieres oder einer Immobilie im Grunde jedem klar ist – der Käufer bezahlt den Preis und erhält dafür
vom Verkäufer den Kaufgegenstand – gibt es in der täglichen Praxis doch regelmäßig Auseinandersetzungen.
Was regelt das Kaufrecht?
Das Kaufrecht regelt Fragen zum Zustandekommens eines Kaufvertrages, d.h. ob zum Beispiel die Form gewahrt (Schriftform oder notarielle Beurkundung
für Immobilien und Schiffe) wurde und ob sich die Parteien tatsächlich geeinigt haben. Das Kaufrecht im weiteren Sinne umfasst die Regelungen zum
sog. Verbrauchsgüterkauf, Haustürwiderrufsgesetz und das Recht zu den Fernabsatzgeschäften wie Internet- und Versandhandelsgeschäft.
Von besonderer Bedeutung ist, ob ein Mangel der Kaufsache vorliegt. Das ist bereits dann der Fall,
wenn die Kaufsache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Ist eine Sache tatsächlich mangelhaft, regelt das Gesetz, welche Rechte und
Pflichten Käufer bzw. Verkäufer haben. Dem Käufer stehen u. U. Rechte zur Minderung, Wandlung oder sogar Schadenersatzansprüche zu.
Was können wir für Sie tun?
Vor Abschluss eines wichtigen Vertrages ist eine eingehende Prüfung ratsam. Wir beraten Sie und verhindern so lange Rechtsstreitigkeiten
im Nachhinein. Aber auch bei schon bestehenden Vereinbarungen schätzen wir Ihre Chancen ein und setzten Ihre Interessen – falls erforderlich vor Gericht - durch.
RA Ulrich Braetsch
braetsch
@bj-p.de
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Es ist nicht einzusehen, weshalb es neben den Rechtsanwälten, die unser Recht durchsetzen wollen, nicht auch Versöhnungsanwälte gibt,
(Sigmund Graff
)
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur eigenverantwortlichen Regelung offener Streitfragen mit dem Ziel,
dass die Beteiligten mit Unterstützung eines neutralen Dritten - dem Mediator - selbstbestimmte Vereinbarungen entwickeln,
welche die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. In einem Mediationsverfahren geht es daher in der Regel
nicht darum zu klären, wer an der Entstehung des Konfliktes "Schuld" hat und welche rechtlichen und tatsächlichen Verantwortungen daraus folgen.
In einem Mediationsverfahren geht es daher in der Regel nicht darum zu klären, wer an der Entstehung des Konfliktes "Schuld" hat und welche
rechtlichen und tatsächlichen Verantwortungen daraus folgen. Unser Ziel in Ihrem Mediationsverfahren ist es, dass Sie und die Beteiligten klären
und erkennen, wie das konkrete Problem beider Seiten gelöst werden kann und welche Möglichkeiten wir gemeinsam für eine konfliktfreie Zukunft
erarbeiten können.
Das Mediationsverfahren führt, im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, häufig zu kreativen und für beide Seiten
befriedigenden Lösungen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Braetsch gerne zur Verfügung.
RA Julia Rafflenbeul
rafflenbeul@bj-p.de
040 410 67 13
RA Lars Jessen
jessen
@bj-p.de
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Ein Arzt darf sich bei der Diagnose irren, aber niemals bei der Behandlung.
(Tom Wolfe, Journalist
)
Rein menschlich betrachtet, hat Tom Wolfe natürlich Recht, das Gesetzbuch hat er aber nicht gelesen. Denn auch falsche Diagnosen können zum Schadensersatz verpflichten.
Was regelt das Medizinrecht?
Im Medizinrecht werden nicht nur Fragen der Rechtbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie Ärzten untereinander erfasst, sondern auch zu
(zahn)ärztlicher bzw. tierärztlicher Haftung auf Schadenersatz, zum Arzneimittelrecht, Krankenhausrecht, den Arzthonoraren und schließlich
Schmerzensgeld.
Welche Rechte haben die Patienten?
Ein Kernpunkt des Medizinrechts sind die Patientenrechte. So haben Patienten ein umfangreiches Auskunftsrecht hinsichtlich der Behandlungsunterlagen,
anhand derer sie prüfen können, ob ein Diagnose- oder Behandlungsfehler vorliegt und ob sie überhaupt richtig über die Behandlung und ihre Folgen
aufgeklärt wurden. Sollten Ärzte nicht korrekt gearbeitet haben, stehen dem Patienten Schadensersatz und u. U. Schmerzensgeldansprüche zu.
Seit 26. Februar 2013 werden diese Vorschriften in einem eigenem Patientenrechtegesetz geregelt.
Was können wir für Sie tun?
Unsere Kanzlei vertritt Sie als geschädigten Patienten ebenso wie als Arzt, dem ein Fehler zur Last gelegt wird. In beiden Fällen können
Sie nicht nur auf unseren juristischen Sachverstand bauen, sondern vor allem auch auf langjährige Prozesserfahrung und die umfangreiche Kenntnis
von Präzedenzfällen, die über den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein kann.
RA Barbara Uckon
uckon@bj-p.de
040 410 67 13
RA Anette Paas
paas
@bj-p.de
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Schau dir die Nachbarn an, bevor du ein Haus kaufst.
(Sir James Cassels
)
Dasselbe könnte fast für Mieter gelten, doch Schwierigkeiten können nicht nur mit den Nachbarn entstehen.
Oft genug ergeben sich auch im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter Probleme: Sei es, dass die Wohnung feucht ist
und man die Miete mindern möchte – oder umgekehrt, dass der Mieter nicht bezahlt.
Was regelt das Mietrecht?
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermietern und Mietern, wobei
die Grundregeln der Wohnraummiete durch den Schutz des Mieters charakterisiert sind.
Dazu gehören z.B. Formalien des Mietvertrages, Kaution, Miete und Mieterhöhungen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen,
Reparaturen und Modernisierungen, Formalien und Voraussetzungen einer Kündigung. Wesentlich freier sind die Gestaltungsmöglichkeiten
im Gewerbemietrecht. Hier wird die Höhe der Miete durch Angebot und Nachfrage geregelt. Auch ist die Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages
jederzeit möglich, es sein denn im Gewerbemietvertrag wurde etwas anderes geregelt.
Was regelt das Wohnungseigentumsrecht?
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) regelt den Erwerb, den Besitz und die Veräußerung von Wohnungseigentum. Dazu gehören insbesondere die
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander sowie der Verwalter des Wohnungseigentums.
Was können wir für Sie tun?
Wir vertreten Sie als Mieter oder Vermieter gleichermaßen, egal ob es um Kündigungen oder Räumungsklagen, Mietminderung oder -erhöhungen,
die Prüfung und Durchsetzung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Wahrung der Rechte von Wohnungseigentümern untereinander
und gegenüber der Verwaltung geht.
RA Lars Jessen
jessen
@bj-p.de
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Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
(Redensart
)
Solange beim Kauf, Reiten, im Umgang mit dem Pferd und im Pensionsstall alles komplikationslos verläuft, gibt es keinen Grund zur Beanstandung.
Probleme und Streitereien beginnen, wenn das gerade erworbene Prachtstück lahmt, das Pferd einen Schaden verursacht, schimmeliges Heu zu Koliken
oder schlecht gemistete Boxen zu Strahlfäule führen.
Das „Pferderecht“ – als Begriff in dieser wörtlichen Form in keinem Gesetz definiert – berührt im Grunde eine Vielzahl von Rechtsgebieten,
die auf dieser Homepage beschrieben sind: Kaufrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Medizin- und Arzthaftungsrecht, Strafrecht (insbesondere in Fragen
des Tierschutzes) und im Zweifel sogar das Erbrecht, wenn Menschen ihre Tiere nach ihrem Ableben versorgt wissen wollen.
Sachverstand und Erfahrung / Was können wir für Sie tun?
Allerdings bedarf es gerade für Auseinandersetzungen auf diesem speziellen Gebiet nicht nur umfangreicher Kenntnisse der einschlägigen
Gesetze und Präzedenzfälle, sondern auch des umfangreichen Sachverstandes rund um Pferd und Pferdehaltung, Reiten und Tiermedizin um Sie
in diesen teilweise sehr emotional geführten Auseinandersetzungen zu beraten und vor Gericht zu vertreten.
Unsere Rechtstipps
RA Julia Rafflenbeul
rafflenbeul@bj-p.de
040 410 67 13
RA Stefan Sahling
sahling
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Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.
(Matthias Claudius
)
Leider nicht immer Angenehmes. Denn oft wartet man Stunde um Stunde auf sein Flugzeug, fehlt der angepriesene Transfer oder das
Zimmer erweist sich als Kaninchenstall. Ist das Essen dann auch noch ungenießbar oder stört lauter Baulärm vom Nachbargrundstück die angepriesene Idylle, fragt sich der Reisende sehr schnell, welche Rechte er hier hat, den Preis zu mindern.
Was regelt das Reiserecht?
Das Reiserecht ist in diversen Rechtsquellen geregelt. So findet sich z.B. im deutschen BGB das Reisevertragsrecht für Pauschalreisen,
eine andere Richtlinie sind die „Informationspflichten für Reiseveranstalter“. Europäische Vorschriften sind z.B. die Fluggastrechteverordnung
oder die Pauschalreise-Richtlinie, internationale Verträge und Vereinbarungen sind z.B. das Montrealer Übereinkommen zum Flugverkehr.
Pauschal- und Individualreisen
Im deutschen Recht kann man grob unterteilen zwischen Reisevertragsrecht für Pauschalreisen (hier erbringt ein Reiseveranstalter mehrere
Leistungen wie Transport und Unterbringung) und Individualreiserecht wie etwa Beförderungsverträge für eine einzelne Bahn- oder Busfahrten
und Hotelverträge.
Was können wir für Sie tun?
Die häufigsten Anliegen unserer Mandanten sind Reisepreisminderungen oder sogar Schadensersatzforderungen, sei es nach langen
Flugverspätungen oder aufgrund unzumutbarer Reisemängel.
Da die meistens Airlines sich hartnäckig auf außergewöhnliche Umstände berufen, haben Sie hier mit unserer anwaltlichen Untzerstützung
deutlich höhere Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dasselbe gilt bei Mängeln einer Reise, bei deren Anzeige eine Vielzahl von Details,
insbesondere bzgl. der Verjährung zu beachten sind.
RA Stefan Sahling
sahling
@bj-p.de
040 410 67 13
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
(deutsches Sprichwort
)
Obwohl Deutschland sicherlich zu den Ländern mit der höchsten sozialen Absicherung gehört,
gibt es doch immer wieder Gebiete, in denen sich Menschen ungerecht behandelt fühlen. Zu wenig Kindergeld,
gekürzte Sozialhilfesätze, zu geringe Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, Erwerbsunfähigkeit ja oder nein:
Das sind nur einige wenige Beispiele aus dem weiten Feld des Sozialrechtes.
Was regelt das Sozialrecht?
Im herkömmlichen Sinne wird unter Sozialrecht das Recht der sozialen Sicherung in seiner Teilung nach Sozialversicherung,
Sozialversorgung und Sozialhilfe verstanden. Weitgehend geregelt sind die Einzelheiten des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch I – XII.
Im Bereich der Sozialgesetze existiert eine eigene Gerichtsbarkeit, die Sozialgerichte befassen sich mit öffentlich-rechtlichen
Streitigkeiten auf dem Gebiet der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe etc..
Rechtsgrundlage ist das Sozialgerichtsgesetz.
RA Lars Jessen
jessen
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In Dubio pro Reo: Im Zweifel für den Angeklagten.
(
)
Schuldig oder nicht schuldig? Gefängnis, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens? Nicht nur im Krimi,
sondern auch in der Realität ist dies auch eine Frage der richtigen Verteidigung.
Was regelt das Strafrecht?
Das Strafrecht ist so vielschichtig wie das Leben selbst. Es regelt alles, was verboten ist und mit Strafe bedroht wird.
Dazu gehören nicht nur die allgemein bekannten Delikte wie Diebstahl, Mord und Totschlag wie im Strafgesetzbuch (StGB) aufgelistet.
Auch vermeintliche „Kavaliersdelikte“ wie Fahrerflucht bei Bagetell(blech)schäden, Schwarzarbeit, Verstöße gegen das Arzneimittelrecht
und Betäubungsmittelgesetz, Lebensmittelgesetz und Umwelthaftungsgesetz, Verletzungen des Urheberrechtsgesetzes, Zolldelikte (Schmuggel,
Zollhinterziehung), Bundesdatenschutzgesetz und Waffengesetz gehören dazu.
Was können wir für Sie tun?
In einem Strafprozess ist Information über alle Fakten „kriegsentscheidend“. Nur als Ihr Anwalt können wir eine Akteneinsicht erwirken
und so den genauen Stand der Ermittlungen einsehen, um Chancen und Risiken korrekt einzuschätzen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir
eine individuelle Strategie gegenüber Polizei, Staatsanwalt und Gericht. So kann es für Sie entweder ratsam sein, von Ihrem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder den Sachverhalt aufzuklären.
RA Stefan Sahling
sahling
@bj-p.de
040 410 67 13
„Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand."
( deutsches Sprichwort
)
Diese Einschätzung der Unsicherheit und Gefahrenlage der hier zitierten „hohen See“ kann heutzutage durchaus auf das gesamten Verkehrswesen ausgedehnt werden, das –juristisch betrachtet – alle Ortsveränderungen von Personen und Gütern betrifft: Fußgänger, Radler, Kfz-Fahrer, Schiffsführer, Lokführer und Piloten.
Was regelt das Verkehrsrecht?
Dementsprechend handelt es sich um ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts und Privatrechts
zusammensetzt. So umfasst zum Beispiel der Teilbereich Straßenverkehrsrecht folgende Aspekte: Verkehrszivilrecht zum Beispiel für die Haftung
bei Unfällen, Verkehrsordnungswidrigkeiten (das bekannte Falschparken oder zu schnelles Fahren), Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht und
Verkehrsstrafrecht.
Was können wir für Sie tun?
Die häufigsten Rechtsfälle betreffen das Straßenverkehrsrecht. So können wir Ihnen auch bei eindeutiger Geschwindigkeitsübertretung unter gewissen
Umständen die Fahrerlaubnis „retten“. Auch im Falle einer Verkehrsunfallflucht, die immer zugleich eine Verkehrsstraftat darstellt,
kann eine geschickte Argumentation vor Gericht zu einer milderen Strafe führen.
Anwalt für Verkehrsrecht: In Hamburg berät eine erfahrene Kanzlei
Fokus 24.5.2017
Unsere Rechtstipps
RA Lars Jessen
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Man kann den Versicherungsgesellschaften manches vorwerfen. Aber schadenfroh sind sie nie.
(Werner Mitsch
)
Versicherungsunternehmen haben nicht ganz zu Unrecht ein mäßiges Image: Viele schwer verständliche Versicherungsbedingungen
und seitenlange Ausschlussklauseln, die keiner beim ersten Lesen versteht, kennzeichnen die Verträge. Und wenn es zum Versicherungsfall
kommt, wird die Zahlung oft genug verweigert, weil zum Beispiel eine „Obliegenheitsverletzung“ vorliegt. Das kann bei der Krankenversicherung
das (unbewusste) Verschweigen einer Vorerkrankung sein, weil man selbst diese gar nicht mehr im Kopf hatte.
Was regelt das Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht regelt nicht nur den Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern auch die Rechte und Pflichten der Vertragspartner
und die sich aus der eventuellen Pflichtverletzung ergebenden Konsequenzen. Maßgebend ist das Versicherungsvertragsgesetz, in dem die wichtigsten
Versicherungstypen (Lebens-, Kranken-, Unfall und Schadensversicherungen) enthalten sind.
Seit dem Jahre 2008 treffen das Versicherungsunternehmen Informations-, Offenlegungs- und Berichtspflichten, Versicherte haben ein
bedingungsloses Widerrufsrecht.
Was können wir für Sie tun?
Früher Rat hilft bei der Regulierung. Denn die Praxis hat ergeben, dass Sie in vielen Fällen bereits bei der
Formulierung der Schadensmeldung mit anwaltlicher Unterstützung deutlich bessere Chancen bei der Schadensregulierung haben.