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pferderecht

RA Lars Jessen

RA Lars Jessen
jessen @bj-p.de
040 410 67 13

Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. (Redensart )

Solange beim Kauf, Reiten, im Umgang mit dem Pferd und im Pensionsstall alles komplikationslos verläuft, gibt es keinen Grund zur Beanstandung.
Probleme und Streitereien beginnen, wenn das gerade erworbene Prachtstück lahmt, das Pferd einen Schaden verursacht, schimmeliges Heu zu Koliken oder schlecht gemistete Boxen zu Strahlfäule führen.

Das „Pferderecht“ – als Begriff in dieser wörtlichen Form in keinem Gesetz definiert – berührt im Grunde eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die auf dieser Homepage beschrieben sind: Kaufrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Medizin- und Arzthaftungsrecht, Strafrecht (insbesondere in Fragen des Tierschutzes) und im Zweifel sogar das Erbrecht, wenn Menschen ihre Tiere nach ihrem Ableben versorgt wissen wollen.

Sachverstand und Erfahrung / Was können wir für Sie tun?
Allerdings bedarf es gerade für Auseinandersetzungen auf diesem speziellen Gebiet nicht nur umfangreicher Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Präzedenzfälle, sondern auch des umfangreichen Sachverstandes rund um Pferd und Pferdehaltung, Reiten und Tiermedizin um Sie in diesen teilweise sehr emotional geführten Auseinandersetzungen zu beraten und vor Gericht zu vertreten.







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