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miet- und wohnungseigentumsrecht

RA Barbara Uckon

RA Barbara Uckon
uckon@bj-p.de
040 410 67 13

RA Anette Paas

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paas @bj-p.de
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Schau dir die Nachbarn an, bevor du ein Haus kaufst. (Sir James Cassels )

Dasselbe könnte fast für Mieter gelten, doch Schwierigkeiten können nicht nur mit den Nachbarn entstehen.
Oft genug ergeben sich auch im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter Probleme: Sei es, dass die Wohnung feucht ist und man die Miete mindern möchte – oder umgekehrt, dass der Mieter nicht bezahlt.

Was regelt das Mietrecht?
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermietern und Mietern, wobei die Grundregeln der Wohnraummiete durch den Schutz des Mieters charakterisiert sind. Dazu gehören z.B. Formalien des Mietvertrages, Kaution, Miete und Mieterhöhungen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, Reparaturen und Modernisierungen, Formalien und Voraussetzungen einer Kündigung. Wesentlich freier sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Gewerbemietrecht. Hier wird die Höhe der Miete durch Angebot und Nachfrage geregelt. Auch ist die Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages jederzeit möglich, es sein denn im Gewerbemietvertrag wurde etwas anderes geregelt.

Was regelt das Wohnungseigentumsrecht?
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) regelt den Erwerb, den Besitz und die Veräußerung von Wohnungseigentum. Dazu gehören insbesondere die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander sowie der Verwalter des Wohnungseigentums.

Was können wir für Sie tun?
Wir vertreten Sie als Mieter oder Vermieter gleichermaßen, egal ob es um Kündigungen oder Räumungsklagen, Mietminderung oder -erhöhungen, die Prüfung und Durchsetzung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Wahrung der Rechte von Wohnungseigentümern untereinander und gegenüber der Verwaltung geht.